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| Was das Gesetz dazu sagt: Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Jugendlichen eine Alterschutzgrenze geschaffen. Diese liegt in Sachen Sex bei 14 Jahren. Das heißt, dass Sex mit unter 14-Jährigen rechtlich strafbar ist. Unter Sex werden alle sexuell motivierte oder auf sexuelle Befriedigung gerichtete Handlungen verstanden. Sexuelle Handlungen sind erlaubt, wenn beide Partner über 14 oder unter 18 Jahre alt sind. Ist jedoch der Altersunterschied zwischen den Beteiligten größer als 3 Jahre, dann ist die Handlung strafbar. Es ist strafbar, wenn ein Schutzbefohlener mit einer unmündigen Person von mehr als 16 Jahren sexuellen Kontakt hat. Beispiel: Ein 17-jähriger Junge darf mit seiner 15-jährigen Freundin schlafen, sofern er nicht ihr Schutzbefohlener ist (z.B. der Betreuer im Feriencamp). Wenn jedoch ein 18-jähriger Mann zu einem 14-jährigen Mädchen sexuellen Kontakt hat, dann ist diese Handlung strafbar. Zwischen homo- und heterosexuellen Beziehungen wird nicht unterschieden. Sex zwischen Verwandten in gerader Linie und Geschwistern ist nicht erlaubt. In jedem Fall verboten: Sex gegen deinen Willen! nach oben
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